Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über
- die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend Hotelaufnahmevertrag) des Wilmina Hotels. Der Begriff Hotelaufnahmevertrag umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag;
- die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen und Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in schriftlicher Form, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf seine Geschäftsbedingungen verweist und das Hotel dem nicht ausdrücklich widerspricht, oder wenn das Hotel in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt. Dem formularmäßigen Hinweis des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nimmt das Hotel auf ein Schreiben Bezug, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin keine Zustimmung zu deren Geltung. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden haben Vorrang.
II. Vertragsabschluss, -partner
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung des Zimmers oder der Veranstaltung in Textform oder per E-Mail zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistung des Hotels in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem entsprechenden Vertrag. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass Personen, mit denen er das Zimmer teilt, die er in das Hotel mitbringt oder denen er den Zutritt zum Hotel oder zum Hotelgelände ermöglicht, diese Geschäftsbedingungen einhalten. Ein Verschulden dieser Personen hat der Kunde wie eigenes Verschulden zu vertreten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder – im Falle von Veranstaltungen – eines aus organisatorischen Gründen vorab zugeteilten Raumes.
- Das Hotel ist ein NICHTRAUCHER Hotel. Gäste, die sich nicht daran halten, werden für zusätzliche Reinigung mit 250 EUR pro Verstoß berechnet. Falls Zigarettenrauch einen falschen Feueralarm verursacht, werden 2.000 Euro extra berechnet, zusätzlich alle Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Feuerwehr bzw. Polizei.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Übernachtungssteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Nächten oder Forderungen von über EUR 500,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes und/oder bis zum Beginn der Veranstaltung eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits vom Kunden erbracht ist.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen vom Hotel zu erbringenden Leistungen erhöht.
- Bei Hotelaufnahmeverträgen ist der vom Kunden zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag spätestens mit der Abreise des Kunden zur Zahlung fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind jeweils bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen. Die bei der Buchung bzw. bei Anreise angegebene Kreditkarte dient als Garantie für die Übernachtungskosten und alle anderen im Hotel verursachten Leistungen und Kosten.
- Im Übrigen sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Außerdem ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
- Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
- Bei Buchungen ab 5 Personen oder mehr als 3 Zimmern muss das Hotel im Vorfeld kontaktiert werden, da gesonderte Bestimmungen und Zusatzgebühren in Kraft treten können.
- Das Hotel ist jederzeit während der Buchung oder im Hotel berechtigt, einen Identitäts- und/oder Eigentumsnachweis für die angegebene Zahlungsmethode zu verlangen.
IV. Minderjährige im Hotel
- Gäste unter 18 Jahren sind im Wilmina nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt. Die volljährige Begleitperson haftet für die zugehörigen Kinder und Minderjährigen in vollem Umfang.
- Gäste unter 16 Jahren dürfen sich im Hotel nicht ohne die volljährige Begleitperson in den Hotelbereichen außerhalb des Zimmers aufhalten (Treppenhäuser, Trakt, Lounge, Loungebar etc.). Sie sind jederzeit zu beaufsichtigen. Die zugehörige volljährige Begleitperson haftet in vollem Umfang für Leib und Wohl der Kinder und für verursachte Schäden durch die Kinder.
V. Aufrechnungsrecht
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
VI. Rücktritt des Hotels
- Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes und/oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.
- Haustiere sind ohne Zustimmung des Hotels nicht erlaubt.
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VII. Rücktritt des Kunden vom Hotelaufnahmevertrag
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung.
VIII. Rücktritt des Kunden von Veranstaltungen usw.
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz der Nichtinanspruchnahme der Leistung.
IX. Zimmerübergabe, -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
- Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits im Voraus vollständig bezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das Hotel.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% und ab 18 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) der folgenden Nacht in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.
- Zimmer bzw. Räume, die mit außergewöhnlichem Schmutz zurückgelassen werden, werden dementsprechend extra berechnet (Mindestgebühr von 50 Euro).
- Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
X. Änderungen der Veranstaltungszeit, zusätzliche Leistungen
- Verschieben sich bei Veranstaltungen die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden für die Verschiebung.
- Wünscht der Kunde am Veranstaltungstag eine Änderung der vereinbarten Bestuhlungsart, behält sich das Hotel das Recht vor, eine Pauschale für den Umbau zu erheben.
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel die endgültige Personenzahl spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.
- Bei Erhöhungen der Personenzahl wird der Abrechnung die tatsächliche Personenzahl zugrunde gelegt. Reduktionen der tatsächlichen Personenzahl gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden nicht berücksichtigt und der Abrechnung nicht zugrunde gelegt.
- Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl tiefer, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Differenz zwischen tatsächlicher Teilnehmerzahl und zulässiger Maximalreduktion vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
- Die zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Getränke der (Mini-)Bar sowie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke, sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Der Kunde haftet hierfür gemeinsam mit dem Veranstaltungsteilnehmer als Gesamtschuldner.
XI. Mitbringen von Speisen und Getränken
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- In den öffentlichen Bereichen (wie Garten, Lounge, Terrasse, Games Room etc.) dürfen keine mitgebrachten Speisen und Getränke verzehrt werden.
XII. Cannabis-Konsumverbot auf dem Hotelgelände
Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Cannabis-Konsum auf dem Hotelgelände.
XIII. Foto-, Film- und Tonaufnahmen; Schutzrechte
- Zustimmungsvorbehalt. Gewerbliche Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen im Hotel, im Restaurant & Bar „Lovis“ und auf dem gesamten Hotelgelände, einschließlich Garten, Terrassen und Dachflächen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Dasselbe gilt für Drohnenaufnahmen. Gewerblich sind insbesondere Aufnahmen für Werbung, Mode-, Produkt-, Editorial- und Katalogproduktionen, Film-, Fernseh- und Musikvideoproduktionen und Bildagenturen sowie Inhalte aus vergüteten oder sonst entgoltenen Kooperationen (z. B. Influencer- oder Markenkooperationen). Der Einsatz professioneller Ausrüstung, von Models oder eines Produktionsteams spricht für eine gewerbliche Nutzung.
- Private Aufnahmen. Aufnahmen zu privaten Zwecken bleiben gestattet. Die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste und der Mitarbeiter sind zu wahren. Eine spätere gewerbliche Verwertung solcher Aufnahmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
- Umfang der Zustimmung. Das Hotel kann seine Zustimmung von Bedingungen abhängig machen, insbesondere vom Abschluss einer Location-Vereinbarung, von der Festlegung von Verwendungszweck, beworbenen Produkten oder Marken, Medien, Gebiet und Dauer sowie von einer Freigabe des Materials vor der Veröffentlichung. Die Zustimmung gilt nur im vereinbarten Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung gilt als Nutzung ohne Zustimmung. Name, Marken und Logos des Hotels dürfen nur genannt oder gezeigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dasselbe gilt für den Eindruck, das Hotel empfehle ein Produkt oder kooperiere mit dem Werbenden.
- Unzulässige Aufnahmen und Verwendungen. Untersagt sind, auch bei im Übrigen erteilter Zustimmung:
- Aufnahmen pornografischen oder sexuell expliziten Inhalts, die zur Veröffentlichung, Verbreitung oder entgeltlichen Verwertung bestimmt sind, insbesondere für Erotik- oder Abonnementplattformen;
- die Verwendung von Aufnahmen, auf denen das Hotel, seine Räume oder seine Marken erkennbar sind, in Zusammenhängen, die geeignet sind, das Ansehen des Hotels erheblich zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte, Glücksspiel, Waffen, Erotikangebote, politische Parteien, Kampagnen oder Organisationen sowie für Wettbewerber des Hotels, außerdem jede herabsetzende oder irreführende Darstellung des Hotels.
- Schutzrechte. Das Hotel entscheidet als Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter des Grundstücks und als Inhaber des Hausrechts über die Anfertigung und die gewerbliche Verwertung von Aufnahmen auf dem Hotelgelände. Ohne Zustimmung angefertigte Aufnahmen dürfen weder vom Kunden noch von Dritten gewerblich verwertet werden. Der Kunde darf Dritten keine entsprechenden Rechte einräumen. Gebäude, Innenräume und feste Einbauten wurden von Grüntuch Ernst Architekten gestaltet und sind als Werke der Baukunst urheberrechtlich geschützt. Die Ausnahme des § 59 UrhG erfasst weder Aufnahmen aus dem Inneren oder vom Hotelgelände noch Luftaufnahmen. „Wilmina“ und „Lovis“ sind eingetragene Marken. Ihre gewerbliche Verwendung bedarf der Zustimmung des Hotels. Die Nennung des Hotels in privaten Beiträgen bleibt davon unberührt.
- Maßnahmen bei Verstoß. Bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt kann das Hotel die Aufnahmen untersagen, nicht registrierte Personen des Hauses verweisen und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Auf Verlangen des Hotels hat der Kunde
- den Auftraggeber, die Produktionsfirma oder Agentur, den Verwendungszweck sowie die Orte und Medien der Veröffentlichung mitzuteilen,
- die Aufnahmen zu löschen und ihre Veröffentlichung und Verbreitung zu unterlassen,
- bereits veröffentlichte Inhalte unverzüglich entfernen zu lassen und
- dies in Textform zu bestätigen.
- Nutzungsentgelt. Für Aufnahmen oder Nutzungen ohne Zustimmung schuldet der Kunde das Entgelt, das nach der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Location-Preisliste des Hotels für eine vergleichbare Nutzung zu zahlen gewesen wäre. Maßgeblich sind dabei Dauer, genutzte Bereiche, Umfang und Verwendungszweck. Die Preisliste sieht derzeit Tagessätze von bis zu EUR 20.000 vor und wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Schadensersatz. Der Kunde hat dem Hotel den durch einen schuldhaften Verstoß gegen diesen Abschnitt entstehenden Schaden zu ersetzen. Dazu gehören insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung und der Entfernung veröffentlichter Inhalte, die Kosten notwendiger Krisenkommunikation sowie Umsatzeinbußen, etwa durch Stornierungen oder Buchungsrückgänge.
- Vertragsstrafe gegenüber Unternehmern. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 1, 3 oder 4 zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Deren Höhe bestimmt das Hotel nach billigem Ermessen.
- Dritte; weitergehende Ansprüche. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er nach Abschnitt II.2 als Gesamtschuldner auch für die Ansprüche aus diesem Abschnitt. Weitergehende Ansprüche des Hotels und der Rechteinhaber bleiben unberührt. Das gilt auch gegenüber Auftraggebern, Produktionsfirmen oder Agenturen und insbesondere für Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz aus Eigentums-, Urheber- und Markenrecht.
XIV. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
XV. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen mit dem Hotel abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
XVI. Haftung des Kunden bei Veranstaltungen
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Der Kunde stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer und seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
XVII. Haftung des Hotels
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Hotels, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte übernimmt das Hotel keine Haftung.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
XVIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht
- Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen oder Alkohol steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
- Zutritt zum Hotel Wilmina haben nur Gäste mit einer gültigen Reservierung. Hotelgäste dürfen keine weiteren Personen, die nicht im Reservierungssystem registriert sind, ins Hotel mitbringen. Ausnahmen müssen vorher mit dem Hotel abgesprochen und erlaubt werden.
XIX. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
Berlin, September 2026